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Das Wohnheim steht Frauen und Männern ab 16 Jahren mit einer schweren körperlichen Behinderung offen, die nicht in ihrem ursprünglichen sozialen Umfeld wohnen und dort gepflegt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung durch ein Geburtsgebrechen, durch Unfall oder Krankheit bedingt ist. Die Begleitung und Betreuung im Alltag soll eine möglichst selbstbestimmte und sinnstiftende Lebensweise ermöglichen. Gleichzeitig soll die persönliche Mobilität mit grösstmöglicher Selbstbestimmung sichergestellt werden. 
 
Zu unserem Auftrag zählen wir ebenfalls die Begleitung und Betreuung von Menschen mit einer HIV-Infektion. Wir weisen keine Bewohner/innen aufgrund des Schweregrades ihrer Invalidität ab, solange eine angemessene und tragfähige Durchmischung im Wohnheim gewährleistet ist.
 
Aufgrund der Abgrenzung zu anderen Betrieben und aus Versicherungsgründen können wir folgenden Personen keine Aufnahme gewähren:
  • Personen, bei denen eine geistige oder schwere psychische Behinderung im Vordergrund steht
  • Personen unter 16 Jahren
  • Personen im AHV-Alter.
Auch Aufenthalte auf Zeit sind möglich: Wir bieten in einem definierten Zeitraum Entlastungs-, Übergangs- und Erholungsaufenthalte an. Wir verfügen über ein zusätzliches Zimmer mit Pflegebetten und entsprechender sanitärer Einrichtung. Zusätzlich gibt es ein Zimmer für akustisch empfindliche Menschen.


KONTAKT
BASEL LIGHTHOUSE
Gustav Wenk-Strasse 40
CH-4056 Basel
Tel: +41 (0)61 386 64 00
Fax: +41 (0)61 386 64 01
Email: info@lighthouse.ch
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